Neue Bußgeldkatalog-Verordnung

Am 9. November 2021 tritt die geänderte Bußgeldkatalog-Verordnung 2021 in Kraft. Die 2020 beschlossene Bußgeldkatalog-Neuerung wurde aufgrund von Formfehlern zwischenzeitlich wieder außer Vollzug gesetzt. Im neuen Bußgeldkatalog sind unter anderem erhöhte Bußgelder enthalten. Außerdem kann es nun auch „Punkte“ bei schwereren Verstößen gegen Parkvorschriften geben, die schlimmstenfalls auch zu Fahrverboten führen können: Ein schwerer Verstoß liegt vor, wenn durch das verbotswidrige Parken (in zweiter Reihe, auf Fahrradschutzstreifen oder auf Geh- und Radwegen) andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse ist nun ebenfalls im Bußgeldkatalog enthalten. Dabei droht die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister, ein Monat Fahrverbot und Bußgelder in Höhe von 200 bis 320 Euro.

Eine Auflistung aller Änderungen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.