Was lange währt wird endlich gut – das sollte nun auch für die Novellierung des JVEG gelten. Der Regierungsentwurf für das den Änderungen zugrundeliegende „Kostenrechtsänderungsgesetz 2021“ (KostRÄG 2021) liegt seit dem 16.09.2020 vor und sieht mehrere Verbesserungen in der Honorar- und Kostenabrechnung für Sachverständige vor.
Neben den Erhöhungen des Kosten- und Aufwendungsersatzes (Fahrtkosten, Kopien etc.) ist besonders die überfällige Höhersetzung der Stundensätze für die Tätigkeit der Sachverständigen zu begrüßen. Auch wenn noch nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob und wie ein möglicher Justizrabatt in das Gesetz mitaufgenommen wird, ist bereits jetzt erfreulich, dass für die Tätigkeiten sowohl im Bauwesen (Honorargruppe 4) als auch bei anderen handwerklichen Sachgebieten die mit höchsten prozentualen Steigerungen vorgesehen sind.
Die gesetzlichen Änderungen sollten aller Voraussicht nach bis spätestens Mitte 2021 in Kraft treten. Wir bleiben für Sie am Ball und werden die Entwicklung im Auge behalten.