Überbrückungshilfen: Beratung läuft weiter

Handwerkskammer Ulm kennt Situation der Betriebe und berät bei Anträgen – Lücke geschlossen: Bürgschaften vom Land wertvoll für Stabilität kleinerer Betrieb

Für die Zeit nach dem Lockdown vergibt der Bund nun für drei Monate nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen zur Sicherung der Liquidität in den Betrieben. Anders als bei den Soforthilfeanträgen müssen die Förderanträge von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden und werden rein digital verarbeitet. Allerdings stockt die Antragsstellung über diese Anlaufstellen nach Informationen der Handwerkskammer Ulm. Die Kammer steht den Betrieben weiterhin beratend zur Seite. „Die Verfahren sind komplizierter und bürokratischer geworden. Das darf nicht dazu führen, dass Handwerksbetriebe diese wichtige Unterstützungsleistungen nicht beantragen oder erhalten. Wir werden alle unsere Betriebe Gerne und umfassend mit unseren Beratern begleiten“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.   

Rund 10.000 der rund 20.000 Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Ulm hatten in der Zeit des Lockdowns und der ersten Soforthilfe-Gelder von Land und Bund den Kontakt mit der Handwerkskammer gesucht und sich beraten lassen. Bis zum Auslaufen Ende Mai 2020 hatten so rund 7.500 Betriebe im Gebiet der Handwerkskammer Ulm Soforthilfe beantragt. Davon jeweils 21 Prozent aus dem Landkreis Ravensburg und dem Ostalbkreis, 15 Prozent aus dem Bodenseekreis, 13 Prozent aus dem Alb-Donau-Kreis, jeweils 11 Prozent aus Stadt Ulm und dem Landkreis Biberach und 8 Prozent aus dem Landkreis Heidenheim. Neben der Beratungsleistung hat die Handwerkskammer eine schnelle und unbürokratische Antragsabwicklung unterstützt, innerhalb von 4 Tagen nach Eingang war der Antrag fertig bearbeitet. „Das muss der Anspruch sein, wenn man den Betrieben helfen will. Verfahren müssen schnell, verständlich und zielsicher sein“, so Mehlich. So sind letztlich insgesamt über 55 Millionen Euro zu rund 5.500 regionalen Betrieben geflossen.  

Ziel der weiteren Überbrückungshilfen ist es nun, an sich gesunde Betrieben mit erheblichen Umsatzeinbußen über die Krise hinweg zu verhelfen. Das hilft insbesondere kleiner strukturierten Handwerksbetrieben mit ein bis fünf Mitarbeitern, die damals 83 Prozent der Soforthilfeanträge gestellt haben. Die Überbrückungshilfen vom Bund können bis 31. August 2020 beantragt werden. Sie dienen der Sicherung der Liquidität in den Betrieben und können bis zu insgesamt 150.000 Euro reichen. Ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat kann zudem berücksichtigt werden. Diese Aufstockung der Bundeshilfen übernimmt das Land Baden-Württemberg. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer rein digital. Gleichwohl muss sichergestellt sein, dass bei korrekter Antragstellung die Hilfen ebenso schnell bei den Betrieben ankommen wie die Soforthilfen in den ersten drei Monaten der Krise. „Die Liquidität in den Betrieben ist die Voraussetzung für eine schnelle Erholung und Stabilisierung der Wirtschaft im Land. Geld muss schnell dort ankommen. Theoretisches Geld hilft unseren Betrieben nicht“, so Mehlich.   

Wertvolle Liquiditätshilfe für die Handwerksbetriebe zwischen Ostalb und Bodensee sind auch die vom Land Baden-Württemberg beschlossenen Sofortbürgschaften für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten. Die bisher geltende Regelung für größere Unternehmen wurde nun ausgeweitet. Nun können auch Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten seit 10. Juli 2020 über die Hausbanken günstig und schnell an Kredite kommen und so ihre Liquidität und den Fortbestand ihres Betriebes über die Krise hinaus sichern. Mit den Sofortbürgschaften schließt das Land die Lücke zum KfW-Schnellkredit des Bundes, der nur Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung steht.    

Information für Betriebe zu den Überbrückungshilfen: Voraussetzung für die Beantragung ist: Der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 muss zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Eine rein digitale Antragstellung soll in wenigen Tagen möglich sein. Ende Juli sollen die ersten Hilfen ausgezahlt werden. Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, zum Beispiel Miete, Wasser, Heizung und Finanzierungskosten. Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert.  

Informationen für Betriebe zu den Sofortbürgschaften seit 14.07.2020: Betriebe können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal www.ermoeglicher.de sind bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg möglich. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Die Hausbank beantragt eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung (bis max. 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten.