Welche Finanzhilfe für Friseurbetriebe?

Handwerksbetriebe, die von den Schließungen seit Mitte Dezember 2020 betroffen sind, können die Überbrückungshilfe Phase III beantragen.

Das gilt insbesondere für Friseure.

Achtung Verwechslungsgefahr:

In der Überbrückungshilfe Phase III gibt es ein sogenanntes Dezemberfenster für die Zeit im Dezember 2020. Das wird leider oft verwechselt mit dem Antrag auf Dezemberhilfe.

Die Dezemberhilfe ist jedoch ein separates Hilfeprogramm, das wiederum nur für Antragsteller gilt, die schon vor Mitte Dezember 2020 betroffen waren.

Friseure jedoch sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt für die Dezemberhilfe, sondern eben für die Überbrückungshilfe Phase III. Diese wird jetzt laut Minister Peter Altmaier verbessert. So sollen die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden. Der Bund will auch die Abschlagszahlungen spürbar erhöhen.

Wichtig:

Aktuell ist der Antrag auf Überbrückungshilfe Phase III noch nicht freigeschaltet.

Mehr Informationen dazu, wer antragsberechtigt ist, wie hoch der Fixkostenzuschuss ist, wie die Anträge zu stellen sind und wann die Freischaltung erfolgt, finden Sie hier.