Widerrufsrecht – wenn die Ware doch nicht gefällt.

Verbrauchern steht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Widerrufsrecht zu. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss bzw. Erhalt der Ware kann sich der Kunde beim Verkäufer melden und seinen Widerruf kund tun und die Ware zurückschicken. Über das Widerrufsrecht muss der Verbraucher durch den Verkäufer aufgeklärt werden. Unterlässt der Verkäufer diese Aufklärung, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf 12 Monate und 14 Tage.

Anders, als so mancher Kunde annimmt, gilt das Widerrufsrecht allerdings nicht für jeden Kaufvertrag, sondern nur dann, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, bspw. In der Fußgängerzone oder im Internet. Will ein Kunde einen Kaufvertrag widerrufen, welcher in einem Ladengeschäft abgeschlossen wurde, besteht hierzu kein grundloses Recht. Liegt kein Mangel oder Anfechtungsgrund vor, ist ein Widerruf nur aufgrund von Kulanz denkbar.



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