Berufsausbildungsbeihilfe steigt

Finanziell ist das Ausbildungsleben manchmal schwer – besonders wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnen kann. In diesen Fällen gibt es Unterstützung durch die Berufsausbildungsbeihilfe. Zum 1.9.2020 wird die finanzielle Förderung erneut erhöht.

Auszubildende, die während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, da der Arbeitsweg nicht zumutbar ist, können diese staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt beantragen. Auch Auszubildende, die bereits verheiratet sind oder mindestens ein Kind haben, können die Förderung beantragen. Ebenfalls förderberechtigt sind Auszubildende, die auf Grund schwieriger sozialer Verhältnisse nicht mehr im Elternhaus wohnen können.

Ab September 2020 steigt die Berufsausbildungsbeihilfe auf 723 € pro Monat. Berechnet wird die Höhe je nach Vergütung des Azubis sowie Einkommen der Eltern, wenn dieses den Freibetrag übersteigt. Auch Faktoren wir Arbeitskleidung, Familienheimfahrten und Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle werden miteinberechnet.

Beantragt werden kann die Berufsausbildungsbeihilfe hier online oder über die örtliche Agentur für Arbeit. Wichtig ist eine frühzeitige Beantragung. Der Anspruch besteht erst ab dem Monat des Antrageingangs.



Telefon 0731 1425-6220
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