Das gehört ins Ausbildungszeugnis

Die Prüfungen sind im vollen Gange, die Ausbildungszeit neigt sich dem Ende zu. Viele Arbeitgeber stellen sich gerade die Frage: was muss eigentlich im Ausbildungszeugnis stehen?

Die Form ist meist klar: Das Zeugnis gehört maschinell auf den Geschäftsbogen des Ausbildungsbetriebs geschrieben und manuell vom Arbeitgeber oder einem Vertreter unterschrieben werden. Im Text darf nichts in Anführungszeichen stehen und nicht fett oder kursiv geduckt werden.

Beim Inhalt wird es dann schwieriger. Zunächst muss geklärt werden ob es sich um ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis handelt.

Einfaches Zeugnis:
Sollte der Azubi kein qualifiziertes Zeugnis beantragen, reicht ein Einfaches, in dem nur das Grundsätzlichste steht:
Überschrift, Name, Ausbildungsberuf, Beginn und Ende sowie gegebenenfalls Verkürzung der Ausbildungsdauer, Firmenbeschreibung. Dann folgt eine Tätigkeitsbeschreibung inklusive Auflistung der betrieblichen und außerbetrieblichen Orte der Ausbildung. Dabei sollten auch die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufgeführt werden. Beendet wird das Zeugnis mit eine Schlussfloskel mit guten Wünschen für den weiteren Lebensweg und Dank und Bedauern über den Weggang. 

Qualifiziertes Zeugnis:
Bei einem qualifizierten Zeugnis kommt zu diesen Inhalten eine Leistungsbewertung hinzu. Dazu gehören unter anderem Bewertungen über Fachwissen und -kenntnisse, Auffassungsgabe, Engagement und Initiative, Belastbarkeit, Selbständigkeit, Sorgfalt oder Effizienz. Besonders herausfordernd ist dabei die Formulierung, denn nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen Ausbildungszeugnisse in ihrer Aussage vollständig, wahr und gleichzeitig wohlwollend sein.

Eine Orientierungshilfe geben dabei Floskeln, die auf das Schulnotensystem umgemünzt werden können.

Zum Beispiel: „Die ihm anvertrauten Aufgaben wurden….

  • “stets zu unserer vollsten / außerordentlichen Zufriedenheit erledigt.” = Note 1
  • “stets zu unserer vollen Zufriedenheit / stets gut erledigt.” = Note 2
  • “zu unserer vollen Zufriedenheit / gut erledigt.” = Note 3
  • “stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.” = Note 3-4
  • “zu unserer Zufriedenheit / zufriedenstellend erledigt.” = Note 4
  • “insgesamt / im Wesentlichen zu unserer Zufriedenheit / im Wesentlichen zufriedenstellend erledigt.” = Note 5
  • “zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht.” = Note 6

Genauso wie im einfachen Zeugnis darf auch hier die Schlussfloskel mit guten Wünschen und dem Bedauern des Weggangs nicht fehlen.

Hallo, Ich bin HWKI, Ihr digitaler Assistant.
Wie kann ich Ihnen helfen?
HWKI (Beta)
Ihr digitaler Assistent
Der virtuelle/Digitaler Assistent „HWKI“ der Handwerkskammer basiert auf generativer künstlicher Intelligenz. Trotz sorgfältiger Entwicklung, Schulung und regelmäßiger Überprüfung der Inhalte kann nicht gewährleistet werden, dass die bereitgestellten Informationen vollständig, korrekt oder aktuell sind. Die ausgegebenen Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Beratung oder Empfehlung dar.
Insbesondere bei rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, förderrechtlichen oder technischen Fragestellungen ersetzt der „HWKI“ keine individuelle Beratung durch die zuständigen Fachabteilungen der Handwerkskammer Ulm oder durch externe qualifizierte Fachpersonen. Eine Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Inhalte entstehen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Hinweise auf mögliche Fehler oder Unklarheiten nehmen wir dankend entgegen und nutzen diese zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des „HWKI“. Auch positives Feedback ist jederzeit willkommen.