Leichtere Zugangsvoraussetzung zu Ausbildungsprämie beschlossen

Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde erweitert. Wesentliche Forderungen des Handwerks wurden dabei aufgegriffen. Die neue Richtlinie, die am 11.12.2020 in Kraft tritt, bringt folgende Änderungen mit sich:

  1. Antragsberechtigt für die Ausbildungsprämie (Plus) sind Betriebe, die im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr hatten.
  2. Die Durchführung von Kurzarbeit wird in Zukunft auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt.
  3. Auch Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, werden in die Ausbildungsprämien miteinbezogen.
  4. Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert.
  5. Die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsstelle wegen pandemiebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verlorengegangen ist, wird künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie gefördert. Solche Übernahmen werden bis zum 30. Juni 2021 gefördert.

Alle Ausbildungs-Förderungen im Rahmen des Konjunkturpakets finden Sie hier im Überblick.



Telefon 0731 1425-6220
s.adler@hwk-ulm.de