28. November 2023Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz: Einführung der CO2-Maut zum 1. Dezember 2023 und der Maut über 3,5 Tonnen zum 1. Juli 2024
Zum 1. Dezember 2023 gibt es im Gewichtsbereich ab 7,5 t eine Erhöhung der Mautsätze. Es gilt nun die technisch zulässige Gesamtmasse, was ggf. Aktivitäten von betroffenen Betrieben notwendig macht. Voraussichtlich zum 1. Juli 2024 erfolgt die Einbeziehung des Bereichs über 3,5 t bis unter 7,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse in die Mautpflicht.