5. Juli 2021Anpassung des vergabespezifischen Mindestentgelts an den Mindestlohn
Im Tariftreue- und Mindestlohngesetz ist nun festgelegt, dass das vergabespezifische Mindestentgelt dauerhaft an die Höhe und sonstigen Vorgaben des bundesgesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz angeglichen ist.
Der Bundestag hat den Entwurf des Lieferkettengesetzes, das vom Bundeskabinett am 3. März 2021 auf den Weg gebracht wurde, nun am 11. Juni 2021 beschlossen.